
Der Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 war die Weiterentwicklung des Münchner Münzvertrages vom 25. August 1837 unter dem Dach des Deutschen Zollvereins. Siehe Deutscher Zollverein. Während der Münchner Münzvertrag im süddeutschen Raum den 24½-Guldenfuß als Silberstandard verbindlich einführte und die Scheidemünzen bis herab zum 3-K...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Dresdner_Münzvertrag

Die im Süddeutschen Münzverein zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins hatten im Münchener Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24 1/2-Gulden-Fuß) in eine klare Relation (1 3/4 : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers (14-Taler-Fuß) gesetzt. Dies schuf die Voraussetz...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Die im Süddeutschen Münzverein zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins hatten im Münchener Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24 1/2-Gulden-Fuß) in eine klare Relation (1 3/4 : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42077
Keine exakte Übereinkunft gefunden.